Berichte über Veranstaltungen & Aktivitäten der Einsatzabteilung Grötzingen
Jahreshauptversammlung 2022 der Feuerwehr Grötzingen
Am Samstag, 08. Januar 2022, fand die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe, Abteilung Grötzingen, wie auch schon im letzten Jahr, im Feuerwehrhaus Grötzingen statt.
Auch in diesem Jahr waren aufgrund der Corona-Pandemie ein größerer Raum sowie ein gut durchdachtes Hygienekonzept notwendig.
Jahreshauptversammlung 2021 der Freiwilligen Feuerwehr Grötzingen
Am Samstag, 17. April, fand die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe, Abteilung Grötzingen, nicht wie gewohnt im Niddasaal der Begegnungsstätte, sondern im Feuerwehrhaus Grötzingen statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie musste dieses Jahr etwas umgeplant werden. Weiterlesen
Ja, die Feuerwehr muss auch nachts laut sein !
Warum Einsatzkräfte auch in der Nacht mit Martinshorn fahren (müssen)
„Dass auch bei Einsätzen mitten in der Nacht, wenn sowieso kein Mensch mehr unterwegs ist, die Fahrzeuge der Grötzinger Feuerwehr mit lauter Sirene quer durch den Ort fahren, finde ich den Anwohnern gegenüber unverschämt. Ist das wirklich nötig?!“ Bemerkung wie diese sind im Alltag der Rettungskräfte leider an der Tagesordnung. Doch auf die Frage, ob das denn wirklich sein muss, gibt es nur eine Antwort: Ja, es muss und das Vorgehen hat sogar eine gesetzliche Grundlage. Aber der Reihe nach. Tritt ein akuter Notfall ein, wird zuerst die Leitstelle in Kenntnis gesetzt und wenig später auch die Mitglieder einer Rettungsorganisation. In den meisten Fällen passiert das über einen Funkmeldeempfänger, der die ehrenamtlichen Kräfte unter anderem vom Arbeitsplatz, dem Mittagessen oder auch dem Schlaf reißt. Von diesem Moment an ist höchste Eile geboten, immerhin soll in der Notlage schnell Abhilfe geschaffen werden. Dafür geht es dann auch mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Notfall – auch in der Nacht. Einsatzfahrzeuge haben in der Straßenverkehrsordnung Sonderrechte, wenn es bei der Abwehr von Gefahren um höchste Eile geht. Dabei sind Rettungsdienste per StVO verpflichtet Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, um diese Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Die Sonderrechte lassen es zum Beispiel zu, bei einer roten Ampel die Kreuzung zu überqueren oder das Tempolimit zu überschreiten – immer unter der Voraussetzung, dass niemand gefährdet wird.
Wenn ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges sich dafür entscheidet, bei der Fahrt nur das Blaulicht und kein Martinshorn zu verwenden, begibt er sich selbst, die Mannschaft und andere Verkehrsteilnehmer in ein größeres Risiko. Kommt es dann zu einem Unfall, kann der Fahrer des Rettungsfahrzeugs auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden! Und Unfälle können auch in der Nacht geschehen, wenn vermeintlich keine Menschenseele auf der Straße unterwegs sind. Vielleicht geschieht der Unfall sogar gerade dann, wenn der Autofahrer nichtsahnend über die Kreuzung fährt? Einzige Alternative wäre dann nur, sich langsamer einer Einsatzstelle zu nähern und dabei wertvolle Sekunden im Kampf, um Leben und Tod, zu riskieren.
Die Einsatzkräfte, die vor wenigen Minuten selbst noch in ihrem Bett lagen, sind zu einem Notfall unterwegs, bei de m es um Menschenleben und Schicksalsschläge geht. Es ist nicht in ihrem Interesse, auch unbeteiligte Anwohner , vor allem nicht in der Nacht, durch ihr Engagement zu belästigen. Doch in solchen Momenten zählt für sie nur eines: Den Mitmenschen in ihrer Not schnell zu helfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Feuerwehr Grötzingen
Wechsel im Grötzinger Feuerwehrhaus – Alter Unimog wird durch neues TLF ersetzt
Die Feuerwehr Grötzingen wird sich bald von ihrem Tanklöschfahrzeug 8/18 verabschieden. Der Mercedes wurde im Jahr 1975 gebaut und stand seither im Dienst der Wehr im Badischen Malerdorf. Doch auch wenn die Tage des alten Unimogs gezählt sind, für einen Ersatz ist bereits gesorgt. Seit wenigen Wochen steht bereits direkt hinter dem alten Fahrzeug, ein neues Tanklöschfahrzeug – ein TLF 3000. Weiterlesen